Poser- und Tuner-Kontrolle in Memmingen und Holzgünz: Zwei Fahrzeuge sichergestellt
Bei verstärkten Kontrollen fielen drei Fahrzeuge mit technischen Veränderungen auf, zwei davon wurden sichergestellt.
Die Kontrollgruppe Poser/Tuner des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West hat am 30.10.2026 verstärkt Fahrzeugkontrollen im Bereich der Polizeiinspektion Memmingen durchgeführt. Dabei überprüften die Beamten in Memmingen und in Holzgünz drei Fahrzeuge. Zwei davon wurden sichergestellt.
Bereits gegen 15:30 Uhr fiel ein 29-Jähriger auf, der mit wiederholtem Knallen der Abgasanlage auf sich aufmerksam machte. In der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten mehrere unzulässige technische Veränderungen fest. Darunter war auch eine Manipulation der Abgasreinigungsanlage, die wiederum zu einem zu lauten Standgeräusch führte. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und wird nun einem Gutachter vorgeführt. Neben der erloschenen Betriebserlaubnis erwartet den Fahrer wegen seiner Fahrweise ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich. Zudem muss er die Kosten für den beauftragten Gutachter übernehmen.
Gegen 19:00 Uhr stellten die Beamten im Bereich Holzgünz ein Fahrzeug fest, das durch eine deutlich zu laute Abgasanlage auffiel. Die Kontrolle ergab, dass das Standgeräusch mehr als doppelt so laut war wie zugelassen. Außerdem waren zahlreiche sicherheitsrelevante Umbauten vorgenommen worden, unter anderem an der Bremsanlage. Eine hierfür erforderliche technische Untersuchung hatte nicht stattgefunden. Auch dieses Fahrzeug wurde sichergestellt. Den 23-jährigen Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich sowie die Begleichung der Gutachterkosten.
Gegen 20:00 Uhr wurde im Stadtbereich Memmingen ein optisch auffällig verändertes Fahrzeug kontrolliert. Hier waren zahlreiche Umbauten vorgenommen worden, die nahezu alle ordnungsgemäß überprüft und eingetragen waren. Lediglich bei einem Bauteil im Motorbereich fehlte eine ordnungsgemäße Begutachtung. Dies führte letztlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Im Gegensatz zu den Fahrzeugen der beiden Vorgänger konnte der Umbau beim Pkw des 37-jährigen Fahrers vor Ort dokumentiert werden. Eine Sicherstellung war nicht notwendig. Der Betroffene durfte nach der Kontrolle auf direktem Wege nach Hause fahren. Das zu erwartende Bußgeld bewegt sich im oberen zweistelligen Bereich.
In allen drei Fällen wird die zuständige Zulassungsstelle über die Feststellungen in Kenntnis gesetzt.



