Unfall auf der Staatsstraße 2381 bei Mühlhausen: Zwei Leichtverletzte nach Überschlag
Nach einem Zusammenstoß mit einem Fahrzeuggespann auf der Staatsstraße 2381 wurden zwei Insassen eines sich überschlagenden Pkw leicht verletzt, und die Polizei ermittelt gegen den 34-jährigen Gespannfahrer unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Am Samstag, den 07.11.2026, ereignete sich gegen 17:10 Uhr auf der Staatsstraße 2381 bei Mühlhausen (Affing) ein Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen. Dabei wurden zwei Insassen leicht verletzt.
Nach den Angaben der Polizei befuhr ein 34-Jähriger mit rumänischer Staatsangehörigkeit die Staatsstraße 2381 von Mühlhausen in Richtung Rehling. Er führte ein Gespann, bestehend aus einem Pkw und einem Anhänger, der mit einem weiteren Pkw beladen war. Der 34-Jährige verlor die Kontrolle über das Gespann und geriet in den Gegenverkehr. Dort kam es zum Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Pkw.
Der entgegenkommende Pkw war mit einem 49-Jährigen und einem 12-jährigen Beifahrer besetzt, beide mit deutscher Staatsangehörigkeit. Das Fahrzeug überschlug sich infolge der Kollision mehrfach. Der Anhänger des Unfallverursachers löste sich bei dem Zusammenstoß vom Zugfahrzeug und kam in einem angrenzenden Feld zum Stillstand. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die Staatsstraße durch die Feuerwehr voll gesperrt.
Bei der Unfallaufnahme stellte die Streifenbesatzung fest, dass der 34-jährige Unfallverursacher keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Zudem war sein Pkw zum Unfallzeitpunkt mit nicht zugelassenen französischen Kennzeichen versehen.
Der 34-jährige Fahrer blieb unverletzt. Die beiden Insassen des entgegenkommenden Pkw wurden leicht verletzt und zur weiteren Abklärung in ein Krankenhaus gebracht. Der Pkw des 49-Jährigen und der Anhänger des Unfallverursachers erlitten wirtschaftlichen Totalschaden. Insgesamt entstand ein Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.



