Schüsse auf Bundeswehrsoldaten in Erding: Staatsanwaltschaft Landshut stellt Verfahren gegen Polizeibeamte ein
Nach monatelangen Untersuchungen zu den Schüssen bei der Bundeswehrübung „Marshal Power“ sieht die Staatsanwaltschaft Landshut weder bei Bundeswehr noch bei Polizei ein strafbares Verhalten.
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat die Untersuchung des Schusswaffengebrauchs durch Polizeibeamte der bayerischen Landespolizei zum Nachteil von Bundeswehrsoldaten im Oktober letzten Jahres abgeschlossen. Nach Prüfung der Geschehnisse in Erding rund um die Bundeswehrübung „Marshal Power“ kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass weder den auf Seiten der Bundeswehr an der Planung, Vorbereitung oder Übung selbst beteiligten Personen noch den auf Seiten der Polizei an dem Einsatz mittelbar oder unmittelbar beteiligten Beamten, insbesondere denjenigen, die Schüsse abgaben, strafbares Verhalten vorzuwerfen ist. Das Vorermittlungsverfahren wurde nach Abschluss der Untersuchungen gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt.
ENDE Oktober 2025 fand unter anderem im Bereich Erding die Bundeswehrübung „Marshal Power – Orange Road II“ als sogenannte „freilaufende Übung“ statt. Als Teil des taktischen Übungsszenarios konnten die Bundeswehrsoldaten ihr Quartier innerhalb des Übungsraums (geografisch festgelegtes Gebiet, in dem die Übung stattfindet) vor Ort frei wählen. Die Bundeswehr informierte die Polizei im Vorfeld über die Durchführung der Übung und den bekannten Übungsraum.
Im Rahmen dieser Übung bezogen Bundeswehrsoldaten am 22.10.2025 innerhalb des Übungsraums in der Straßenmeisterei in Erding Quartier. In der Folge wurde eine Passantin auf die Soldaten aufmerksam. Nachdem diese die Soldaten nicht als solche erkannte und zuordnen konnte, verständigte sie die Polizei.
Nach Eintreffen der Polizeibeamten an der Straßenmeisterei stellte sich die Situation vor Ort sowohl für die beteiligten Soldaten als auch für die Polizeibeamten unübersichtlich dar. Die Polizeibeamten gingen dabei von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff aus, die Bundeswehrsoldaten von einem nicht angekündigten Übungsszenario unter Beteiligung externer Kräfte, hier in Form der Polizei. Zeitgleich versuchte die Einsatzleitung der Polizeiinspektion Erding zu klären, ob es sich bei den Personen in der Straßenmeisterei um Bundeswehrsoldaten im Rahmen der Übung oder um unbekannte Angreifer handelte.
Die eingesetzten Polizeibeamten trafen auf dem Gelände der Straßenmeisterei auf Soldaten vor dem Gebäude und forderten sie auf, sich auf den Boden zu legen. Dieser Aufforderung kamen die Soldaten erst nach, nachdem einer der Polizeibeamten Warnschüsse in die Luft abgegeben hatte. In dieser weiterhin unübersichtlichen Situation bemerkte schließlich ein weiterer Soldat, der aus dem Gebäude gekommen war, die Polizeibeamten und hielt diese für einen Teil des Übungsszenarios. Noch bevor die Abklärung durch die Einsatzleitung der Polizei abgeschlossen werden konnte, eröffnete dieser Soldat im Glauben an ein Übungsszenario mit Platzpatronen das Feuer auf die Polizeibeamten. Nicht wissend, dass es sich um Platzpatronen handelte, gingen die Polizeibeamten von einem realen Angriff auf sich aus und schossen mit scharfer Munition zurück. Dabei verletzte einer der Polizeibeamten diesen Soldaten mit einem Streifschuss im Gesicht.
Das Bayerische Landeskriminalamt übernahm daraufhin unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Landshut die Untersuchung des Vorfalls und vernahm im Zeitraum vom 22.10.2025 bis 24.04.2026 insgesamt 48 Zeugen. Hierbei handelte es sich um Vernehmungen von Angehörigen der Bundeswehr, der Polizei sowie von zivilen Personen.
Zur Tatortdokumentation erstellte das Polizeipräsidium München, Kommissariat 92 (Spurensicherung), einen umfangreichen Spurenbericht. Darüber hinaus fertigten Spezialisten verschiedener Stellen Luftbilder, Übersichtsskizzen, 3D-Modelle des Tatortes und Fotos zur Erkennbarkeit der eingesetzten Kräfte während des Einsatzes an.
Das Bayerische Landeskriminalamt wertete im Rahmen der Ermittlungen anschließend die Kommunikation der Polizei und der Bundeswehr während des Einsatzes sowie den vorab erfolgten Informationsfluss aus. Die Bewertung der Schussabgabe aus waffentechnischer Sicht übernahmen die Waffenexperten des Bayerischen Landeskriminalamts. Die Ermittler beauftragten außerdem ein medizinisches Gutachten zur Dokumentation der Verletzungen des Bundeswehrsoldaten, das das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilian-Universität München erstellte.
Im Ergebnis ist weder auf Seiten der Bundeswehr den an der Planung, Vorbereitung oder Übung beteiligten Personen noch den an dem Polizeieinsatz mittelbar oder unmittelbar beteiligten Beamten, insbesondere denjenigen, die Schüsse mit scharfer Munition abgaben, ein strafbares Verhalten vorzuwerfen. Nachdem die vor Ort handelnden Polizeibeamten davon ausgingen, sich in einer Notwehrlage zu befinden, und dieser Irrtum über die tatsächlichen Umstände in der konkreten Situation für sie unvermeidbar war, ist ihnen kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen. Aus demselben Grund wurde auch der Strafanzeige zweier am Einsatz beteiligter Soldaten gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten keine Folge gegeben.
Zuständig: Polizeiinspektion Erding; Bayerisches Landeskriminalamt; Staatsanwaltschaft Landshut



