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Bundesrat billigt antragsloses Kindergeld ab 2027

Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, das die automatische Auszahlung von Kindergeld ohne gesonderten Antrag ermöglichen soll.

Das Gesetz zur Einführung des antragslosen Kindergeldes hat im Bundesratsplenum am 25. September 2026 die erforderliche Mehrheit erhalten.

Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse ausgezahlt. Bislang erhalten Eltern nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag führt. Künftig soll das Kindergeld im Regelfall ohne Antrag ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen, insbesondere die Kontoverbindung, bekannt sind und keine Zweifel am Anspruch auf Kindergeld bestehen. Die Leistung soll festgesetzt und ausgezahlt werden, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer erhalten hat.

Das Gesetz sieht vor, das antragslose Kindergeld im Jahr 2027 in zwei Schritten einzuführen. Zunächst soll es für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein Kind haben, an die Person ausgezahlt werden, die bislang das Kindergeld erhält. In einem zweiten Schritt soll es dann auch für erstgeborene Kinder ohne Antrag überwiesen werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland wohnt, die Bankverbindung bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Damit solle sichergestellt werden, dass keine Zahlung erfolgt, wenn diese eigentlich ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union leisten müsste, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Ziel des Gesetzes sei es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen, so die Bundesregierung. Liegen die Voraussetzungen für eine antragslose Auszahlung nicht vor, erhalten Eltern auch künftig nach der Geburt ein Begrüßungsschreiben. Dies könne in den Fällen weiterhin notwendig sein, in denen der Familienkasse nicht alle erforderlichen Daten bekannt sind.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

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