Landkreis Passau: Öffentliche Einrichtung fällt auf gefälschten Bankbrief herein
Ein vermeintliches Schreiben der Hausbank, ein gefälschter Anruf und mehrere Push-Nachrichten führten zu einem Schaden im mittleren fünfstelligen Eurobereich.
Eine öffentliche Einrichtung im südlichen Landkreis Passau ist mithilfe eines gefälschten Bankbriefs um einen mittleren fünfstelligen Eurobetrag betrogen worden. Der Betrug ereignete sich am Montag, 02.11.2026. Das Fachkommissariat der Kriminalpolizei Passau hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Zunächst ging bei der geschädigten Einrichtung ein vermeintlich von der kontoführenden Bank stammender Brief ein. Darin wurde dazu aufgefordert, die Gewerbeanmeldung zu bestätigen. Hierzu sollte ein im Schreiben abgedruckter QR-Code gescannt werden, über den Zugangsdaten zum Onlinebanking abgefragt wurden.
Am darauffolgenden Tag ging ein Anruf ein, der gemäß Anzeige am Telefondisplay augenscheinlich von der kontoführenden Bank kam. Der bislang unbekannte Anrufer gab sich als Bankmitarbeiter aus und berichtete von angeblichen Unstimmigkeiten bei Überweisungen, die dringend storniert werden müssten. Dazu wurden dem Verantwortlichen mehrere Push-Benachrichtigungen auf das Mobiltelefon übersandt. Bei der vermeintlichen Stornierung der Überweisungen wurden tatsächlich Transaktionen auf das Konto des Täters freigegeben. Im Anschluss wurde das Telefonat beendet.
Erst am darauffolgenden Tag informierte ein tatsächlicher Bankmitarbeiter die betroffene Einrichtung darüber, dass mithilfe der bestätigten Transaktionsfreigaben Überweisungen im mittleren fünfstelligen Eurobereich veranlasst worden waren.
Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche. QR-Codes in vermeintlichen Bankanschreiben sollten nicht ungeprüft gescannt werden. Auch bei Telefonanrufen, bei denen auf dem Display der Name der Bank angezeigt wird, ist Vorsicht geboten, denn Betrüger können die angezeigte Rufnummer technisch manipulieren.
Die Polizei rät außerdem, Push-Benachrichtigungen oder Aufträge in der Banking-App niemals zu bestätigen, wenn man sie nicht selbst veranlasst hat. Täter setzen häufig auch zeitlichen Handlungsdruck ein. Man solle sich nicht drängen lassen, im Zweifel das Gespräch beenden und die Bank über den üblicherweise genutzten Weg kontaktieren, um den Sachverhalt aufzuklären.



