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Schuldnerberatung: Vermittlungsausschuss einigt sich auf begrenzte Gebühren

Bundestag und Bundesrat haben im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz erzielt, der Beratungsstellen künftig begrenzte Gebühren erlauben soll.

Der Streit um das neue Schuldnerberatungsdienstegesetz könnte beigelegt werden. Bundestag und Bundesrat haben sich am Mittwoch, 23. September 2026, im Vermittlungsausschuss auf Änderungen verständigt. Kern des Kompromisses ist die Frage, ob Schuldnerberatungsstellen für ihre Leistungen Geld verlangen dürfen.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im November 2025 beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz jedoch am 8. Mai 2026 nicht zu. Daraufhin rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Dieser hat nun einen Einigungsvorschlag vorgelegt.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Kosten für die Beratung. Anders als im ursprünglichen Gesetzesbeschluss sollen Schuldnerberatungsstellen künftig Entgelte für ihre jeweilige Beratung erheben dürfen.

Dabei gelten allerdings klare Grenzen: Die Kosten dürfen für Verbraucher keine unangemessene Belastung darstellen, und die Beratungsstellen dürfen damit keine Gewinnerzielung verfolgen. Außerdem müssen Betroffene bereits vor Beginn der Beratung darüber informiert werden, ob Kosten entstehen und wie hoch diese sind.

Grundsätzlich soll das Gesetz Verbrauchern den Zugang zu einer unabhängigen Schuldnerberatung sichern, wenn sie bereits Schwierigkeiten haben, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, oder wenn solche Schwierigkeiten absehbar sind. Die Unterstützung kann dabei fachlicher, rechtlicher oder psychologischer Art sein.

Der Kompromiss verändert außerdem die vorgesehenen Berichtspflichten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll künftig jährlich gegenüber der EU-Kommission über die verfügbaren Schuldnerberatungsstellen berichten. Eine zuvor vorgesehene Berichtspflicht der Bundesländer gegenüber dem Bund soll dagegen entfallen.

Zusätzlich soll untersucht werden, welche tatsächlichen und finanziellen Auswirkungen das neue Gesetz hat.

Endgültig beschlossen ist der Kompromiss damit noch nicht. Bundestag und Bundesrat können am Freitag, 25. September 2026, über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses entscheiden. Stimmen beide Seiten zu, kann das geänderte Gesetz in Kraft treten.

Mit dem Schuldnerberatungsdienstegesetz setzt Deutschland Vorgaben der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht um. Die EU verlangt von ihren Mitgliedstaaten, dass Verbraucher mit bestehenden oder drohenden finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten. Die EU-Vorgaben schließen Kosten für eine solche Beratung nicht grundsätzlich aus. Vorgesehen ist jedoch, dass dafür lediglich begrenzte Entgelte erhoben werden dürfen.

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