Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Autoposing
Aufheulende Motoren, provozierte Fehlzündungen und riskante Fahrmanöver sollen künftig bundesweit einheitlich und spürbar geahndet werden.
Aufheulende Motoren, provozierte Fehlzündungen und riskante Fahrmanöver: In einer am 25. September 2026 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das sogenannte Autoposing wirksamer zu bekämpfen.
Autoposing habe sich in zahlreichen deutschen Städten zu einem eigenständigen Problem für Sicherheit und Ordnung sowie für die Verkehrspolitik entwickelt, begründen die Länder ihre Initiative. Darunter sei ein Verhalten zu verstehen, bei dem meist hochmotorisierte oder technisch manipulierte Autos gezielt zur Selbstdarstellung auf öffentlichen Straßen eingesetzt würden. Dazu gehörten beispielsweise unnötiges Beschleunigen, provozierte Fehlzündungen, vermeidbarer Motorenlärm, aggressives Anfahren sowie verkehrsgefährdendes Fahren.
Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur gezielten Ahndung typischer Fälle von Autoposing. Entsprechende Verstöße müssten künftig spürbar geahndet werden. Es sei daher zu prüfen, ob erhöhte Bußgelder, Eintragungen im Fahreignungsregister sowie befristete Fahrverbote in Betracht kommen.
Die Länder schlagen außerdem eine erweiterte Halterhaftung sowie die Beschlagnahme von Fahrzeugen vor, die wiederholt zum Autoposing eingesetzt würden. Darüber hinaus solle der Bund gemeinsam mit den Ländern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür schaffen, unzulässige Manipulationen an Fahrzeugen durch Kontrollen zu entdecken. Den zuständigen Behörden müsse es ermöglicht werden, technisch manipulierte Fahrzeuge schneller aus dem Verkehr zu ziehen. Schließlich sei auch zu prüfen, wie automatisierte Messsysteme, sogenannte Lärmblitzer, eingesetzt werden können.
Darüber hinaus solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass künstliche Fahrzeuggeräusche ohne Sicherheitsbezug bei Elektroautos weiterhin untersagt blieben. Diese seien im Hinblick auf die Verringerung des Straßenlärms kontraproduktiv. Zudem sei zu befürchten, dass auch diese Vorrichtungen zum Autoposing eingesetzt würden.
Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung. Es steht ihr frei, ob sie die Anregungen der Länder aufgreift.



