Startchancen- und Kita-Gesetz: Bundesrat kritisiert Finanzierung durch den Bund
Der Bundesrat hat zum geplanten Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und der Kita-Qualität eine Stellungnahme beschlossen und äußert sich darin kritisch zur vorgesehenen Finanzierung.
Die Bundesregierung möchte die Startchancen von Kindern verbessern und die Qualität der Kindertagesbetreuung stärken. Der Bundesrat hat zu dem Vorhaben am 16. Oktober 2026 eine Stellungnahme beschlossen. Mit dieser unterbreiten die Länder zu einzelnen Punkten Verbesserungsvorschläge und äußern sich kritisch zur geplanten Finanzierung.
Der Bund lege den Ländern mit dem Gesetzentwurf erhebliche dauerhafte sowie zusätzliche finanzielle und organisatorische Verpflichtungen auf, kritisiert der Bundesrat. Ihnen würden dauerhafte zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne dass deren Finanzierung durch den Bund permanent und auskömmlich sichergestellt sei. Die ab 2027 zur Verfügung stehenden Bundesmittel sowie die zurückgehende und auf acht Jahre begrenzte Unterstützung durch den Bund seien nicht hinnehmbar.
Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass für das Gelingen der gesamtstaatlich bedeutsamen Reform eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern unerlässlich sei. Die Kommunen trügen als örtliche Träger der Jugendhilfe die Hauptlast des praktischen Vollzugs. Daher müsse der rechtliche und finanzielle Rahmen eng an den Realitäten vor Ort ausgerichtet werden.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass spätestens im Alter von vier Jahren bei allen Kindern die Entwicklung in verschiedenen Bereichen wie Sprache, motorische Entwicklung und mathematische Fähigkeiten ermittelt werden soll. Anschließend sollen in den Alltag integrierte Bildungsangebote und gegebenenfalls gezielte Fördermaßnahmen an den individuellen Fähigkeiten der Kinder ausgerichtet werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Sprache liegen, da diese die Grundlage für Bildung und soziales Miteinander bilde, so die Bundesregierung.
Kitas mit besonders vielen Kindern in herausfordernden Lebenslagen sollen mehr Personal bekommen. Mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land sollen davon profitieren. Damit möglichst alle Kinder die Tagesbetreuung nutzen können, sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit niederschwelligen Informationsangeboten auf diese aufmerksam machen. Auch dabei soll der Fokus auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen liegen, da diese seltener eine Kita besuchen und besonders von früher Förderung profitieren.
Bei der Finanzierung der Maßnahmen beabsichtigt der Bund, die Länder im Zeitraum von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zu unterstützen, wobei die jährlichen Anteile des Bundes schrittweise zurückgehen. Darüber hinaus sind ein regelmäßiges Monitoring und nach sechs Jahren eine Evaluierung vorgesehen.
Die Bundesregierung kann sich nun zur Kritik der Länder äußern und leitet dann den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrates an den Bundestag weiter. Hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, folgt eine abschließende Beratung im Bundesrat.



